Visum
Für die A-Stipendiaten ist es unerlässlich, im Heimatland ein Studentenvisum zu beantragen, da derjenige, der mit einem Touristenvisum einreist, in Deutschland nicht studieren darf. Für ein Studentenvisum sind unter anderem eine Stipendienbescheinigung (die das ICALA ausstellt) und eine schriftliche Zusage des deutschen Betreuers der Doktorarbeit notwendig.
Reise
Das ICALA kommt für 100% der Reisekosten des Hin- und Rückflugs des Stipendiaten (sowie im Falle eines A-Stipendiums für 50% der Reisekosten der Familie) auf. Hat der Stipendiat eine Familie, so wird er zunächst ohne seine Familie anreisen. Seine Familie wird nachkommen können, sobald er den Deutschkurs abgeschlossen hat, an einer deutschen Universität immatrikuliert ist und eine Wohnung gefunden hat.
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